Volksinitiative zur Fristenlösung: FBP wünscht sich sachliche Diskussion und gegenseitigen Respekt
Stellungnahme des FBP-Präsidiums
S. D. Erbprinz Alois hat im heutigen Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland» angekündigt, dass er die Volksinitiative zur «Fristenlösung für Liechtenstein» im Falle einer Annahme durch den Landtag oder anlässlich einer Volksabstimmung nicht sanktionieren werde. Nach der liechtensteinischen Verfassung ist die Sanktion des Landesfürsten erforderlich, damit eine Gesetzesänderung in Kraft treten kann. Somit ist diese klare Ankündigung Teil der politischen und staatspolitischen Ausgangslage.
Die Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» tangiert grundlegende ethische, gesellschaftliche und staatspolitische Fragen. Die FBP wird diese Volksinitiative sorgfältig beraten, weshalb kommenden Donnerstag der Landesvorstand der FBP zusammentreten wird, um die Haltung der Partei festzulegen. Es ist dem Präsidium der FBP wichtig, die unterschiedlichen Argumente offen und sorgfältig zu diskutieren. Im Landesvorstand werden die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative ihren Vorstoss vorstellen und ihre Argumente darlegen. Zudem werden auch die Gegenposition und die staatspolitischen Auswirkungen dargelegt und erörtert, damit sich die Mitglieder des Landesvorstandes ein umfassendes Bild machen und eine Entscheidung fällen können.
Trotz der Ankündigung des Erbprinzen, die Initiative im Falle einer Annahme nicht zu sanktionieren, haben die Stimmberechtigten das Recht, sich frei eine Meinung zu bilden. Zu einer ehrlichen Debatte gehört es, beide Souveräne - Fürst und Volk - anzuhören. Es wäre deshalb falsch, eine etwaige Volksabstimmung als bedeutungslos darzustellen. Aus diesem Grunde macht sich die FBP auch dafür stark, dass - sofern die Initiantinnen und Initianten die erforderliche Anzahl Unterschriften erhalten - die Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» auch bei einer etwaigen Annahme durch den Landtag dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird.
Die FBP will weder eine staatspolitische Krise herbeireden noch die anspruchsvolle Ausgangslage verharmlosen. Liechtensteins Staatsordnung beruht auf dem Zusammenwirken von Fürst und Volk. Wenn die Positionen der beiden Souveräne in einer solch grundlegenden Frage auseinandergehen, stellt dies das Land vor eine besondere Herausforderung. Umso wichtiger sind eine sachliche Diskussion, gegenseitiger Respekt und die Bereitschaft, nach einer gesellschaftlich, rechtlich und staatspolitisch tragfähigen Lösung zu suchen. Die FBP wird sich hierfür stark machen und ruft alle Seiten zu Sachlichkeit und Fairness in der bevorstehenden Diskussion auf.
