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Stimmfreigabe zur Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein»

FBP-Landesvorstand trägt ethisch-moralischer sowie persönlicher Gewissensfrage Rechnung

Der Landesvorstand der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) hat gestern Abend mit 93,5 % Stimmfreigabe zur Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» beschlossen. 6,5 % sprachen sich für die Ja-Parole aus, niemand befürwortete eine Nein-Parole.

Der Landesvorstand der FBP hat sich am Donnerstagabend mit der «Volksinitiative Fristenlösung für Liechtenstein» befasst. Im Rahmen der Sitzung erhielt das Initiativkomitee die Möglichkeit, seinen Vorstoss vorzustellen, die Beweggründe zu erklären und Fragen der Landesvorstandsmitglieder zu beantworten. Im Anschluss wurden sowohl kritische Inhalte des Begehrens als auch die staatspolitische Dimension, welche durch die angekündigte Sanktionsverweigerung des Erbprinzen eng mit dieser Thematik verbunden ist, näher beleuchtet. Nach einer intensiven Diskussion fällten die Mitglieder des Landesvorstandes mehrheitlich den Entscheid, keine Abstimmungsempfehlung abzugeben und Stimmfreigabe zu erteilen.

«Die Frage des Schwangerschaftsabbruchs berührt zutiefst persönliche, ethisch-moralische und gesellschaftliche Überzeugungen. Auch innerhalb der FBP bestehen dazu unterschiedliche, gut begründete Haltungen. Die Stimmfreigabe ist deshalb der richtige Entscheid – er trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich um eine persönliche Gewissensfrage handelt, die nicht entlang von Parteigrenzen beantwortet werden kann», erklärt FBP-Präsident Alexander Batliner.

Wenn der Landtag der Volksinitiative mehrheitlich zustimmen sollte, müsste die Vorlage nicht zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies ist für die FBP kein gangbarer Weg. Der Landesvorstand hat einstimmig beschlossen, dass sich die FBP dafür stark machen wird, diese Vorlage einer Volksabstimmung zuzuführen, auch wenn der Landtag der Volksinitiative zustimmt. «Wir setzen uns dafür ein, dass beide Souveräne – Fürst und Volk – ihre Meinung frei äussern können, weshalb eine Volksabstimmung unabdingbar ist», so FBP-Präsident Alexander Batliner.

Unabhängig von der persönlichen Position hat die FBP gemeinsame Grundsätze für die Diskussion festgelegt: Die unterschiedlichen Haltungen sind zu respektieren, die Debatte soll sachlich und ohne persönliche Verurteilungen geführt werden, und die schwierigen Situationen betroffener Frauen sind ebenso ernst zu nehmen wie der Schutz des ungeborenen Lebens.

Zur staatspolitischen Dimension machte Parteipräsident Alexander Batliner anlässlich der Landesvorstandssitzung einige Ausführungen. Hierbei betonte er: «Der Erbprinz hat angekündigt, die Initiative im Falle ihrer Annahme nicht zu sanktionieren. Diese Haltung ist Teil der erfassungsrechtlichen Ausgangslage. Es wäre falsch, eine etwaige Volksabstimmung als bedeutungslos abzutun, da ihr Ergebnis die zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Schwangerschaftsabbruchs beeinflussen wird.»

Weitere Informationen erteilt FBP-Präsident Alexander Batliner unter +423 792 30 30.

Fotonachweis: Lampert Media GmbH, Tobias Lampert

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