Selbstbestimmung endet nicht an der Landesgrenze
Parteibühne der Landtags-Vizepräsidentin Franziska Hoop
Die Diskussion über die Fristenlösung verdient eine sachliche Auseinandersetzung. Fast 5000 Stimmberechtigte haben die Initiative unterzeichnet. Das zeigt, dass es sich weder um ein Randthema noch um eine ideologische Debatte einer kleinen Gruppe handelt. Es geht um eine Frage, die viele Menschen in Liechtenstein bewegt und die eine ehrliche politische Diskussion verdient.
Mit Unverständnis habe ich deshalb die Aussagen von Regierungschefin Brigitte Haas im Vaterland-Magazin zum Staatsfeiertag 2026 zur Kenntnis genommen. Insbesondere ihre Haltung, dass kein Reformbedarf bestehe und Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch auf Angebote in der Schweiz oder Österreich ausweichen könnten, überzeugt mich nicht.
Denn genau darin liegt der zentrale Widerspruch der heutigen Regelung. Einerseits bleibt der Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein strafrechtlich verboten. Andererseits wird akzeptiert, dass betroffene Frauen wenige Kilometer weiter in der Schweiz oder in Österreich genau jene medizinische Leistung in Anspruch nehmen können, die ihnen im eigenen Land verwehrt wird. Damit wird die Realität anerkannt, die Verantwortung jedoch ausgelagert.
Eine solche Regelung erscheint wenig konsequent. Meines Erachtens hält man einen Schwangerschaftsabbruch entweder grundsätzlich für unzulässig oder man akzeptiert, dass Frauen in schwierigen Situationen eine solche Entscheidung treffen können. Die heutige Rechtslage versucht beides gleichzeitig und schafft damit einen Widerspruch, der politisch nur schwer zu erklären ist.
Dabei geht es nicht um ein Frauenthema. Es geht um die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates und um die Frage, ob Gesetze die gesellschaftliche Realität abbilden oder ob wir unbequeme Fragen einfach über die Landesgrenzen verschieben.
Auch das Argument, mit einer Fristenlösung werde es in Liechtenstein vermutlich keine entsprechende medizinische Einrichtung geben, greift aus meiner Sicht zu kurz. Denn die entscheidende Frage lautet nicht, wo ein medizinischer Eingriff durchgeführt wird. Entscheidend ist, ob unsere Rechtsordnung die Lebensrealität der Betroffenen nachvollziehbar und widerspruchsfrei abbildet.
Genau deshalb geht es in dieser Diskussion nicht um ein Frauenthema, sondern um die Ehrlichkeit im Umgang mit gesellschaftlichen Realitäten und die Glaubwürdigkeit unserer Gesetzgebung.
Eine Regelung wird nicht dadurch gut, dass man ihre Konsequenzen über die Grenze verschiebt.
