Postulat für bezahlte Trauerzeit
Die FBP-Landtagsabgeordneten Franziska Hoop und Bettina Petzold-Mähr haben im Landtag ein Postulat zur gesetzlichen Verankerung einer bezahlten Trauerzeit für Arbeitnehmende eingereicht. Der Anspruch soll ausdrücklich auch für Eltern gelten, die ihr Kind vor, während oder nach der Geburt verlieren, und zugleich den Tod anderer naher Angehöriger angemessen berücksichtigen.
«Eine bezahlte Trauerzeit ist Ausdruck von Mitgefühl und gesellschaftlicher Verantwortung»
«Der Verlust eines nahen Angehörigen – und ganz besonders der Verlust eines Kindes durch eine Totgeburt – ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Gerade dann brauchen Betroffene Zeit und Raum für Trauer, ohne sich um ihren Arbeitsplatz oder finanzielle Einbussen sorgen zu müssen. Eine bezahlte Trauerzeit ist Ausdruck von Mitgefühl und gesellschaftlicher Verantwortung», erklärt Franziska Hoop.
Das Postulat lädt die Regierung ein, zu prüfen, wie eine solche Trauerzeit analog zu bestehenden arbeitsrechtlichen Urlaubsansprüchen im Gesetz verankert werden kann. Insbesondere soll dargelegt werden, welche Anpassungen im Arbeitsrecht und in weiteren Gesetzen erforderlich sind, für welche familiären Konstellationen – etwa Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder, Eltern, Pflegeeltern oder Geschwister – ein Anspruch gelten soll, wie viele bezahlte Tage in den jeweiligen Fällen angemessen sind, wie entsprechende Regelungen in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland ausgestaltet sind und inwieweit bestehende Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen bereits greifen oder ergänzt werden müssen.
«Eine klar geregelte Trauerzeit schützt Eltern und schafft zugleich Rechtsklarheit und Planungssicherheit für Arbeitgeber»
Hintergrund ist die Debatte zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158, in deren Verlauf 2024 ein Antrag auf Vaterschaftszeit im Fall einer Totgeburt knapp abgelehnt wurde – verbunden mit dem klaren politischen Signal, dass es eine umfassende, gleichbehandelnde Lösung für alle Eltern brauche, unabhängig vom Zeitpunkt des Todes des Kindes. «Wir greifen dieses Signal auf und fordern eine kohärente, praxistaugliche und sozial ausgewogene Regelung. Eine klar geregelte Trauerzeit schützt Eltern nach Totgeburten und in anderen Trauerfällen und schafft zugleich Rechtsklarheit und Planungssicherheit für Arbeitgeber – im Einklang mit bewährten Modellen unserer Nachbarländer», betont Bettina Petzold-Mähr.
Mit dem Postulat wird die Regierung beauftragt, dem Landtag zeitnah Varianten für die Ausgestaltung einer bezahlten Trauerzeit vorzulegen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken und mehr Menschlichkeit in der Arbeitswelt zu verankern.