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Landtagsreform: Qualität vor Aufblähung!

Beitrag von FBP-Fraktionssprecher Johannes Kaiser

Mit der Bestrebung einer Landtagsreform geht die profunde Frage einher: Wie kann der Landtag wirksam gestärkt werden, um einigermassen auf Augenhöhe der Regierung zu gelangen? Diese Augenhöhe wird die Volksvertretung wohl kaum erreichen, da die Regierung in Vollzeitbeschäftigung agiert und über ein direktes, grosses Personalumfeld verfügt.

Eine diskutierte Variante in Zusammenhang mit der Landtagsreform besteht in der Erhöhung der Anzahl der Abgeordneten mit der gleichzeitigen Abschaffung der Stellvertreterfunktion. Man muss sich bewusst sein, dass eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl nicht zwingend eine exponentielle Leistungssteigerung beziehungsweise Stärkung des Landtages bedeutet. Defacto zählt der Landtag in der Wahrnehmung der Aufgaben und Bearbeitung der Landtagsagenden zusammen mit den stellvertretenden Abgeordneten heute bereits 34 Personen. Den Landtag in seiner Anzahl der Abgeordneten zu erhöhen, würde in diesem Sinne eine Angleichung an andere Parlamente bedeuten, welche die Stellvertreter-Funktion nicht kennen. Diese Regelung der Stellvertretung hat aber auch Vorteile, da gerade bei einem Milizparlament, bei dem die Abgeordneten im Spannungsfeld von Familie und Beruf viel mehr gefordert und eingespannt sind. Mehr Sitze im Plenum des Landtages bedeuten also bei weitem nicht automatisch eine bessere Politik, Qualität und Effizienz. Aus diesen Gründen lehne ich eine Erhöhung der Abgeordnetenanzahl ab.

Viel zentraler sind bei einer Landtagsreform im Sinne einer Stärkung der Volksvertretung die Zuarbeitungsressourcen für die Landtagsabgeordneten beziehungsweise für die Fraktionen und Wählergruppen. Die Abgeordneten können die Nähe zum Volk und die effektive inhaltliche Arbeit eines Volksvertretungsmandats nicht delegieren. Das ist die ureigene Aufgabe und auch die Erwartung, die mit der Volkswahl der Landtagsabgeordneten verbunden ist.

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