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Landtag hat doppelten Pukelsheim als verfassungskonform erklärt

Zuerst möchten wir darauf aufmerksam machen, dass gemäss den Leserbriefrichtlinien des Vaterlandes die Parteibühne auf 2500 Zeichen inkl. Leerzeichen beschränkt ist. Mario Wohlwends Replik von letzter Woche umfasst hingegen 3935 Zeichen. Damit kämpfen wir mit unterschiedlich langen Spiessen, da Sie sich, Herr Wohlwend, nicht an diese Vorgabe gehalten haben und dies von Ihrer Parteizeitung natürlich gebilligt wurde.

Sie schreiben, mit dem doppelten Pukelsheim würde über einen landesweiten Wahlzettel gewählt und die Wähler in den Wahlkreisen übergangen werden. Sie haben offensichtlich nicht verstanden, dass es sich hierbei um eine Reform des Berechnungs- und nicht des Wahlverfahrens handelt. Es wird keinen landesweiten Wahlzettel geben.

«Die Wahlzettel werden wie gewohnt aussehen. Das Wahlprozedere für die Wählerinnen und Wähler bleibt exakt gleich!»

Auch Ihre Sorge, dass die Wahlkreise entwertet oder Mandate verschoben würden, ist unbegründet: Im Oberland werden weiterhin 15 Mandate vergeben, im Unterland 10. Genau wie in der Verfassung vorgesehen. Eine Verschiebung von Sitzen, wie Sie behaupten, gibt es nicht.

Der Unproportionalitätsindex zeigt, dass die Abbildung des Wählerwillens, nicht nur auf Landesebene, sondern auch in den Wahlkreisen verbessert wird. Diese Zahlen und Graphen werden mit der Initiative eingereicht und sind dann öffentlich zugänglich.

Ihr rechtlicher Zweifel ist kaum nachvollziehbar: Das Bundesgericht hat das Wahlsystem des Kantons Zug als verfassungswidrig erklärt, woraufhin als verfassungskonforme Lösung der Doppelte Pukelsheim eingeführt wurde.

«Dass dieses Verfahren im demokratischsten Staat der Welt rechtskonform ist, in Liechtenstein jedoch trotz inhaltlich mit den Kantonen übereinstimmender Verfassungsvorgaben abgelehnt werden soll, überzeugt nicht.»

Ohnehin haben Sie selbst im Landtag, wie alle 25 Abgeordneten, auf die Frage, ob «die gegenständliche Gesetzesinitiative mit der Verfassung […] übereinstimmt» mit Ja gestimmt und die Initiative für verfassungskonform erklärt. Es überrascht uns daher, dass Sie nun von «äusserst bedenklich» sprechen.

Zudem wäre die Lektüre des von Ihnen zitierten Staatsgerichtshof-Urteils angebracht gewesen, da es keinen Bezug zur Initiative hat, sondern die Stellvertreterregelung im Landtag behandelt.

Der Verweis auf angebliche rechtliche Mängel wirkt wie ein Ausweichen vor der inhaltlichen Debatte – auf die wir nun gerne zurückkehren werden.

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