Für Rechtssicherheit: Landtag sollte Beschluss fassen
Die Vorgeschichte zur Umnutzung des Post- und Verwaltungsgebäudes für die Landesbibliothek ist kompliziert und warf bereits Fragen auf. Eine grosse Anzahl Fragen ergeben sich aus dem Vorgehen, als nach dem Nein des Landtages Geld von Dritten gesucht wurde. Mit dem damals gewählten Vorgehen hat die Regierung Neuland betreten.
Es gibt keine klare juristische Grundlage und keine Antwort für die jetzt daraus entstandenen Diskussionen. Bereits jetzt äussern sich verschiedene Personen oder Gruppierungen, dass ihre Meinung durch ein (Rechts-)Gutachten bestätigt werde. Öffentlich ist bisher keines dieser Rechtsgutachten. Rechtsstreitigkeiten sind damit beinahe vorprogrammiert. Es wird wohl nicht davor zurückgeschreckt, den Verfahrensweg einzuschlagen, wenn der Landtag nicht erneut involviert wird.
Dies kann vermieden werden, wenn die Regierung erneut das Thema in den Landtag bringt und zwar nicht nur zur Kenntnisnahme, sondern zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen. So ist auch gewährleistet, dass die Finanzhoheit beim Landtag verbleibt, was zwingend ist. Es darf nicht vergessen werden, dass dem jetzigen Landtag nur noch 10 Personen vom alten Landtag angehören. Wichtig wird dabei sein, den Gemeinderatsbeschluss von Vaduz samt Zustimmung anlässlich der Vaduzer Volksabstimmung zu thematisieren und zu beachten.
Etwas möchte ich an dieser Stelle erneut klarstellen, ich bin für eine Landesbibliothek am vorgesehenen Standort im Zentrum von Vaduz, denn die Landesbibliothek ist auch unsere Nationalbibliothek.
