FBP lehnt Regierungsvorschläge zum Vorgehen bei Enteignungen ab
Die FBP hat betreffend die Vernehmlassung zur Schaffung eines Strassenverkehrsgesetzes eine Stellungnahme eingereicht. Hierbei spricht sich die Bürgerpartei gegen thematisch unterschiedliche Regelungen im Enteignungsprozess aus. Zudem sieht die FBP die vorgeschlagene Verschiebung der Entscheidungskompetenz bei Enteignungen vom Landtag zur Regierung kritisch.
Die FBP steht einer Schaffung eines Strassengesetzes insgesamt positiv gegenüber. Hierbei ist insbesondere das neu vorgesehene Bewilligungsverfahren für Tiefbauprojekte positiv hervorzuheben, wie sie in ihrer Vernehmlassungsstellungnahme ausführt. Die FBP sieht aber besonders zwei Punkte der Vorlage kritisch, welche sich mit der Enteignungskompetenz befassen.
1.) Die Regierung möchte die gesetzlichen Bestimmungen zu den Expropriationsfällen thematisch unterschiedlich handhaben und eine eigene Regelung für die Strasseninfrastruktur schaffen. Negativ bewertet die FBP, dass damit auf eine Total- oder Teilrevision des Gesetzes über das Verfahren in Expropriationsfällen verzichtet wird, obwohl der Landtag im Mai 2020 die Regierung damit beauftragte. „Gemäss Vorschlag der Regierung soll es in Zukunft je nach Bereich unterschiedliche Enteignungsprozesse geben. Bei der Strasseninfrastruktur soll in Zukunft die Regierung entscheiden, bei allen anderen Bereichen der Landtag. Diese unterschiedliche Handhabung erachten wir als nicht zielführend und lehnen wir ab. Die Regierung täte gut daran endlich den Auftrag des Landtages von Mai 2020 umzusetzen, der sich klar für eine Total- oder Teilrevision des Gesetzes über das Verfahren in Expropriationsfällen aussprach“, so Parteipräsident Alexander Batliner.
2.) Darüber hinaus möchte die Regierung die Entscheidungskompetenz bei Enteignungen für den Strassenbau vom Landtag auf die Regierung übertragen. „Diesen Systemwechsel sehen wir sehr kritisch“, so Parteipräsident Alexander Batliner. Eine Entpolitisierung von Enteignungsentscheiden ist nicht zielführend, gerade weil Grund und Boden in Liechtenstein einen so hohen ideellen und emotionalen Wert hat, ist es wichtig, dass solche Entscheidungen eine möglichst breite Legitimation haben. Der von der Regierung vorgeschlagene Weg im Bereich des Strassengesetzes widerspricht dieser Grundhaltung.
Es gilt des Weiteren zu bedenken, dass mit der Zustimmung des Landtages zu einem Strassenprojekt und allem, was darunterfällt, künftig automatisch in Kauf genommen wird, dass zur Umsetzung des Projekts eine Enteignung erfolgen kann. Diese würde jedoch nicht mehr durch den Landtag, sondern durch die Exekutive, nach Empfehlung der Enteignungskommission, erfolgen. Dies Bedeutet, dass der Landtag seine Kontrollfunktion in konkreten Enteignungsfällen verlieren würde. Zudem ist festzuhalten, dass das geplante Strassengesetz sinngemäss auch für öffentliche Plätze und für dem Verkehr dienende Nebenflächen gelten soll. Dies stellt an dieser Stelle eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs dar, da damit auch Projekte ausserhalb klassischer Verkehrsinfrastrukturen unter diese Regelung fallen könnten. Der Landtag würde somit seine Entscheidungskompetenz bei Enteignungen auch bei diesen Anwendungsbereichen verlieren.
„Über Enteignungen soll nicht im stillen Kämmerlein, sprich dem Regierungszimmer, sondern auch weiterhin im Landtagssaal entschieden werden. Die Fortschrittliche Bürgerpartei ist der Überzeugung, dass die Enteignungskompetenz auch beim Bereich Strassenverkehr beim Landtag verbleiben soll“, so Alexander Batliner.
