FBP-Fraktion wird Volksabstimmung beantragen
Der Landtag wird im Dezember in 2. Lesung die parlamentarische Initiative der FBP zur Abänderung des Volksrechtegesetzes (VRG) behandeln, mit welcher das ‚doppelte Pukelsheim‘-Verfahren eingeführt werden soll. Sollte diese Initiative im Landtag eine Mehrheit finden, wird die FBP-Fraktion den Antrag stellen, diese Vorlage einer Volksabstimmung zuzuführen.
Der Landtag wird in seiner Dezember-Session in 2. Lesung die parlamentarische Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz) behandeln. Mit dieser von der FBP-Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiative, soll das doppelte Pukelsheim-Verfahren eingeführt werden, mit welchem das Berechnungsverfahren für die Mandatszuteilung bei Landtagswahlen geändert werden soll. Die vorgeschlagene ‚doppelte Pukelsheim‘ Methode soll zu einer gerechteren und proportionaleren Vertretung der Parteien und Wahlkreise führen.
«Die FBP hat immer schon die Meinung vertreten, dass grundlegende Abänderungen des Volksrechtegesetzes vom Volk entschieden werden sollen. Dieser guten Tradition möchte die FBP auch in diesem Fall nachleben, weshalb sie - sofern die Gesetzesänderung im Landtag eine Mehrheit findet - den Antrag stellen wird, diese Gesetzesänderung einer Volksabstimmung zuzuführen», wie FBP-Fraktionssprecher Daniel Seger ausführt.
Ein von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten zur FBP-Initiative kommt zum Schluss: «Die parlamentarische Initiative zur Einführung eines Mandatszuteilungsverfahren nach dem ‚doppelten Pukelsheim‘ greift ein berechtigtes Anliegen auf, dass der Anteil an Mandaten der einzelnen Parteien möglichst exakt dem Anteil an Wähler und Wählerinnen entsprechen soll. Der ‚doppelte Pukelsheim‘ bewährt sich insbesondere, wenn Wahlen bei einer Aufteilung in Wahlkreise mit einer sehr kleinen Zahl an Mandaten erfolgen.» Die Initiative will die Anzahl Sitze im Landtag, die Wahlkreise und das Verhältniswahlsystem nicht abändern. Des Weiteren sollen auch die Bestimmungen zur Auszählung der Stimmen und die Zuständigkeit der Wahlkommissionen von der Initiative unberührt bleiben. Sollte der ‚doppelte Pukelsheim‘ eingeführt werden, wird dieses Verfahren erstmals anlässlich der Landtagswahlen 2029 zur Anwendung kommen.