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Ein Ergebnis mit zu vielen Fragezeichen

Parteibühne von FBP-Präsident Alexander Batliner

Ich habe den Entscheid von Regierungsrat Hubert Büchel, die Volksinitiative 'Fair gezählt. Fair gewählt.' zur Einführung des doppelten Pukelsheim Wahlverfahrens der Jungen FBP als verfassungswidrig zu bezeichnen, mit grosser Verwunderung und Überraschung zur Kenntnis genommen.

Denn es darf nicht vergessen werden, dass diese Initiative eine bewegte und bemerkenswerte Geschichte hat. Sie reicht zurück ins Jahr 2023, als das Vorhaben zur Einführung des doppelten Pukelsheim Wahlverfahren als parlamentarische Initiative eingereicht wurde. Im Februar 2024 beurteilte die damalige Regierung die Initiative als verfassungsrechtlich und staatsvertraglich zulässig. Am 6. März 2024 bestätigte der Landtag einstimmig (!) die Vereinbarkeit der Initiative mit der Verfassung und den Staatsverträgen. Im Dezember 2024 wird die Initiative vom Landtag mit 12:13 Stimmen abgelehnt. In der Folge entschied die Junge FBP die Initiative als Volksinitiative erneut einzubringen. Im November 2025 hielt die Regierung in ihrem Bericht und Antrag Nr. 2025/109 zur Vorprüfung der Volksinitiative wörtlich fest, das Initiativbegehren «erfülle die formellen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und es bestünden keine völkerrechtlichen Hindernisse».

Was dann folgte, war aussergewöhnlich: Nur wenige Stunden vor der der Dezember-Sitzung des Landtags 2025, an welcher die Volksinitiative behandelt hätte werden sollen, wurde die FBP mündlich darüber informiert, dass die Regierung nun doch Zweifel an der Verfassungsmässigkeit hege. Daraufhin machte Junge FBP von ihrem Recht Gebrauch und zog die Initiative kurzfristig zurück. Sie überarbeitete gemeinsam mit einem renommierten Liechtensteiner Verfassungsexperten die Initiative, präzisierte die beanstandeten Begriffe rund um «Gesamtstimmen» und «normierte Wählerstimmen», behob die legistischen Unklarheiten und reichte das Begehren im März 2026 erneut ein. Dann das Urteil der Regierung vom 30. September 2026: verfassungswidrig. Nun aber nicht wegen jener Punkte, die im Dezember 2025 beanstandet wurden, sondern nun soll auf einmal die Mandatszuteilung durch eine landesweite Oberzuteilung verfassungswidrig sein – eine Thematik, die im gesamten bisherigen Verfahren nie als kritisch betrachtet wurde und nie Thema eines Zweifels oder einer Beanstandung gewesen ist.

Wer ein Volksbegehren zwei Mal als verfassungskonform beurteilt, dann überstürzt und ohne schriftliche Begründung diese Konformität in Frage stellt und dann bei der Beurteilung der überarbeiteten Initiative mit einem völlig neuen Argument aufwartet, darf nicht überrascht sein, wenn das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit des zuständigen Ministers und des Verfahrens leidet. Was soll ein Initiativkomitee denken, das behördliche Beanstandungen sorgfältig behebt – und danach mit einem völlig anderen Argument konfrontiert wird, das vorher nie zur Sprache kam?

Und wie erklärt es sich, dass Regierungsrat Hubert Büchel für seine Beurteilung ausgerechnet jenes Institut beizog, das sich zum Pukelsheim-Verfahren schon in der Vergangenheit kritisch äusserte? Der Meinungsumschwung und das Vorgehen von Regierungsrat Hubert Büchel hinterlässt einen fahlen Beigeschmack, gerade auch wenn man berücksichtigt, dass seine Partei bereits im Oktober 2025 die Nein-Parole beschloss und der heutige VU-Parteipräsident zu den vehementesten Gegnern der Initiative zählt.

Besonders fragwürdig erscheint dies vor dem Hintergrund, dass die VU ihre Parole im Oktober 2025 unmittelbar nach einer Präsentation des Liechtenstein-Instituts festlegte, bei welcher die Vertreter des Instituts bereits deutliche Vorbehalte geäussert haben sollen. Zur Sprache kam auch jener Punkt, der nun als verfassungswidrig bezeichnet wird. Die VU schrieb damals in ihrer Medienmitteilung, "dass die Übersteuerung der verfassungsmässig verankerten zwei Wahlkreise durch die Pukelsheim-Methode an sich als verfassungswidrig gesehen werden kann." Tatsache ist: Regierungsrat Hubert Büchel hat jenes Institut mit der Prüfung der Initiative beauftragt, welches sich im VU-Parteivorstand kritisch zur Verfassungsmässigkeit äusserte. Er konnte also davon ausgehen, dass er mit diesem Auftrag zum (gewünschten?) Ergebnis 'Verfassungswidrig' kommen würde. Es bleibt die Frage im Raum: Weshalb wurde darauf verzichtet, bei einem unabhängigen Institut oder Verfassungsexperten ein Gutachten einzuholen?

Deshalb unterstütze ich die Junge FBP in ihrem Vorhaben, mit ihrem Verfassungsexperten diesen Regierungsentscheid einer Prüfung zu unterziehen und abzuklären, ob sie den Staatsgerichtshof (StGH) anrufen möchte. Dann könnte sie von einer wirklich neutralen und sehr glaubhaften Institution feststellen lassen, ob die Volksinitiative 'Fair gezählt. Fair gewählt.' zur Abänderung des Volksrechtegesetzes und der Einführung des doppelten Pukelsheim-Verfahrens verfassungskonform ist oder nicht. Schliesslich geht es um nichts weniger als das Volksrechtegesetz, also um das Fundament unserer Demokratie.

Meines Erachtens braucht es eine unabhängige Klärung; der Meinungsumschwung und das Vorgehen von Regierungsrat Hubert Büchel sind zu fragwürdig, lassen Unabhängigkeit vermissen und erscheinen nicht frei von Parteipolitik zu sein.

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