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Der Wählerwille wird gestärkt

«Im Zentrum des Vorstosses zur Einführung des doppelten Pukelsheim im Volksrechtegesetz liegt die genaue Abbildung des Wählerwillens bei den Landtagswahlen. Stimmen aus Oberland und Unterland sollen gleich viel Einfluss auf das Wahlergebnis haben. Die Sitzzuteilung soll neu zuerst in der ‘Oberzuteilung’ über das ganze Land berechnet werden. Anschliessend sollen die Sitze in der ‘Unterzuteilung’ auf die beiden Wahlkreise zurückverteilt werden.

Beim doppelten Pukelsheim handelt es sich um ein modernes und praxiserprobtes Berechnungsverfahren. Es wird bereits in zahlreichen Schweizer Kantonen angewendet, wo es zum Teil mit grosser Mehrheit durch Volksabstimmungen eingeführt wurde. Mit dem aktuell zur Anwendung kommenden Berechnungsverfahren hingegen wurde bei den letzten elf Landtagswahlen im Schnitt ein Sitz an die falsche Partei vergeben.

Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass der doppelte Pukelsheim den Wählerwillen am genausten abbildet. Die Initiative bietet eine effiziente und zukunftsfähige Lösung: Sie sichert die Wahlkreise, kommt ohne Eingriffe in die Landesverfassung aus und gewährleistet die Stimmengleichheit aller Wählerinnen und Wähler, unabhängig ob sie im Oberland oder im Unterland wahlberechtigt sind. Die Initiative stärkt auch die demokratische Legitimation des Landtages. Da mit der Einführung des doppelten Pukelsheim nur das Berechnungsverfahren angepasst werden soll, ändert sich für Sie, liebe Wählerinnen und Wähler gar nichts.»

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