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Interpellation zum neuen
Mobilfunkstandard 5G

22. Oktober 2019
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Im Rahmen der Oktober-Session des Landtags wurde im Rahmen der Debatte zur Petition ‘Mobilfunkantenne’ von Abgeordneten mehrerer Parteien der Wunsch nach Transparenz und weiteren Informationen in Bezug auf die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G geäussert. Die FBP-Fraktion teilt diese Ansicht, weshalb sie eine Interpellation zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G einreicht.

Der Landtag behandelte in seiner Oktober-Sitzung die Petition ‘Mobilfunkantenne’. Hierbei wurde deutlich, dass von Abgeordneten verschiedenster Parteien der Wunsch geäussert wurde, in Bezug auf die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G weitere Informationen zu erhalten und die Bevölkerung transparent über die Vor- und Nachteile in Kenntnis zu setzen. Auch die Regierung tat kund, dass es vorteilhaft wäre, eine Interpellation einzureichen, wenn strukturierte Antworten auf die zahlreich vorhandenen Fragen gewünscht werden.

Die FBP teilt diese Ansicht der Abgeordneten und der Regierung, weshalb die FBP-Fraktion eine Interpellation zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G einreicht. Es ist das Ziel dieser Interpellation Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die 5GMobilfunkstandarts zu erhalten. «Für die FBP-Fraktion ist es von Bedeutung, dass die Bevölkerung Liechtensteins sachlich, transparent und faktenorientiert in Bezug auf die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards und deren Auswirkungen inkl. Vor- und Nachteile bzw. Chancen und Risiken informiert wird», so FBP-Fraktionssprecher Daniel Oehry.

Umfangreicher Fragenkatalog Der Fragenkatalog, welchen die FBP-Interpellanten mit ihrer Interpellation an die Regierung richtet, deckt verschiedene Bereiche ab. Diese betreffen unter anderem den Aspekt einer möglichen Gesundheitsgefährdung, über welchen die Interpellanten auf Basis der bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen in Kenntnis gesetzt werden möchten. Ein weiterer Themenbereich betrifft die neue Antennentechnologie ‘massive MiMo’, welche mit der Einführung von 5G einher geht. Diesbezüglich werden Fragen sowohl in Bezug auf den Sicherheitsabstand von Antennen und deren Berechnungsmethodik als auch hinsichtlich der Grenzwerte und der Standortkoordination sowie der Anzahl Antennenstandort gestellt. Eine weitere Frage richtet sich an die Strahlenintensität im Umfeld der Endgeräte sowie bei deren Benutzung. Weitere Themenbereiche betreffen den Unterschied von 5G zur Glasfasertechnologie und WLAN, die Einführung sogenannter Campus-Netze, also von Mobilfunknetzen für einzelne Unternehmen und die Einführung von Kleinzellen zur Erhöhung des Datendurchsatzes an hoch frequentierten Orten. Darüber hinaus bitten die Interpellanten um Informationen, wie andere zentraleuropäischen Staaten die Einführung der 5G Technologie in Bezug auf Strahlengrenzwerte, Antennenstandorte sowie Grenzabstände zu Antennenstandorten und anderes regeln.

Die Interpellanten planen diese Interpellation rechtzeitig einzureichen, damit sie in der Dezember-Session des Landtages an die Regierung überwiesen werden kann.

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