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FBP stellte Traktandenantrag zum Klageverzicht von Daniel Risch hinsichtlich der Post AG

08. Oktober 2018
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Die Fraktion der FBP beantragte - gestützt auf Artikel 66 Abs. 2 Bst. c der Geschäftsordnung des Landtags - das Traktandum

„Auftrag an die GPK, den Entscheid der Regierung zum Verzicht einer Klage hinsichtlich der Vorkommnisse bei der Liechtensteinischen Post AG bezüglich des Projekts ‚eSolutions‘ zu untersuchen und dem öffentlichen Landtag einen Bericht hierzu zukommen zu lassen.“

auf die Traktandenliste der November-Sitzung des Landtags aufzunehmen. Somit wird der Landtag anlässlich seiner November-Sitzung darüber diskutieren und befinden.

Dies deshalb, da Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch am 5. Oktober 2018 mittels einer Medienmitteilung und im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des stv. Abgeordneten Alexander Batliner bekanntgegeben hat, dass auf eine Klage in Bezug auf die Vorkommnisse bei der Liechtensteinischen Post AG hinsichtlich des Projektes ‚eSolutions‘ verzichtet werde. „Nach Abwägung aller in diesem Zusammenhang relevanten Aspekte hat die Regierung entschieden, von der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche durch Einreichung einer entsprechenden Klage gegen die ehemaligen Organe der Liechtensteinischen Post AG abzusehen“ schrieb Regierungschef-Stellvertreter in seiner Medienmitteilung.

Die Fraktion der Bürgerpartei hinterfragt diesen Entscheid und möchte umfassend darüber in Kenntnis gesetzt werden, aufgrund welcher Fakten, Gutachten und weiterer rechtlicher Abklärungen das Ministerium von Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch zu dieser Entscheidung gelangte. Darüber hinaus möchte die Fraktion der FBP transparent darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Klagen aus welchem Grund geprüft wurden und welche Verjährungsfristen diesbezüglich galten bzw. gelten und welche Bedeutung diese auf die Entscheidung der Regierung hatten.

Die Fraktion der FBP erachtet die Geschäftsprüfungskommission des Landtags als geeignete Kommission an, um dem öffentlichen Landtag über die Hintergründe dieser Entscheidungsfindung öffentlich Bericht zu erstatten. Die FBP hat bewusst davon abgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission zu beantragen, würde sich aber einer solchen auch nicht gänzlich verschliessen.

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