FBP Liechtenstein

Motionen

Motionen sind selbständige Anträge, durch deren Überweisung

a) die Regierung beauftragt wird, dem Landtag den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung eines Verfassungsgesetzes, eines Gesetzes, eines Finanzbeschlusses oder eines anderen Landtagsbeschlusses zu unterbreiten. Die Motion enthält eine Begründung und zeigt auf, welche Bereiche in der Vorlage geregelt werden sollen, oder

b) eine Landtagskommission verpflichtet wird, eine Vorlage im Sinne der Motionäre auszuarbeiten. Die Motion hat entsprechende Vorgaben zu enthalten. Die Regierung ist verpflichtet, die Kommission in ihrer Arbeit zu unterstützen.